Bewilligungen Online-Zugriffe
Der elektronische Zugriff auf Personendaten im Abrufverfahren (auch Online-Zugriff genannt) ist in der Verordnung über das Bewilligungsverfahren für den elektronischen Datenaustausch (Online-Verordnung) geregelt. Sie gilt auch für Verknüpfungen oder Vereinigungen von Datensammlungen.
Abrufverfahren, Verknüpfungen oder Vereinigungen müssen entweder gesetzlich vorgesehen sein oder von der zuständigen Instanz (Regierungs- oder Gemeinderat) bewilligt werden. Das Gesuch muss mit dem vom Regierungsrat verabschiedeten generellen Gesuchsformular gestellt werden.
Hier stehen Ihnen die wichtigsten Dokumente und Unterlagen zur Verfügung:
| Typ | Titel | Grösse |
|---|---|---|
| ZG_Online-Verordnung_Bericht.pdf | 30.5 KB | |
| ZG_Online-Verordnung_Verfahrensablauf.pdf | 20.6 KB | |
| ZG_Online-Verordnung_Gesuchsformular.doc | 204.5 KB | |
| Zusatzblatt_zu_Ziffer_4_Gesuchsformular_für_Onlinezugriff_Einwohnerregister_via_Web Info-Center.docx | 24.6 KB |