Öffentliche Planauflage BL Nordstrasse
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Nordstrasse, Teilstrecke: Neuhof – Feldstrasse
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 12. Januar bis 12. Februar 2018
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei der Gemeinde Baar öffentlich aufgelegt. Bereits eine Woche im Voraus begann durch die Gemeinde Baar die Publikation der öffentlichen Planauflage der Anpassung der Bauordnung, des Zonenplans, des Quartiergestaltungsplans Unterfeld Nord und des Strassenplans Anschluss Gebiet Unterfeld an die Nordstrasse.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 8. Januar 2018
Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat