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KS P, Knoten Sand AG–Knoten Industrie, Neuheim

Gemeinde NeuheimÖffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Knoten Sand AG–Knoten Industrie» inklusive Sondernutzungspläne

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Neuheim
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Knoten Sand AG–Knoten Industrie» inklusive Sondernutzungspläne

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG, werden wie folgt öffentlich aufgelegt:

- das Strassenbauprojekt
vom 13. September bis 2. Oktober 2019;

- die Sondernutzungspläne (Strassenplan und Baulinienplan (befristet))
vom 13. September bis 14. Oktober 2019.

Die Gesuchsunterlagen können auf der Gemeinde Neuheim (Abteilung Bau und Planung, Dorfplatz 5, Neuheim) und beim Kanton Zug (Tiefbauamt, Aabachstrasse 5, Zug) während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Zug, 11. September 2019

Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat

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TBA - öffentliche Auflagen

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