Kantonsstrasse 381, Teilstrecke Nidfuren-Schmittli
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinden Baar und Menzingen
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse 381, Teilstrecke Nidfuren–Schmittli» inklusive Strassenplänen und Baulinienplänen (befristet) sowie des Rodungsgesuchs und des Entwurfes der fischereirechtlichen Bewilligung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG, § 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1) sowie Art. 8 bis 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF; SR 923.0) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Bst. c des kantonalen Gesetzes über die Fischerei vom 26. Januar 1995 (BGS 933.21), werden:
- das Strassenbauprojekt
vom 10. bis 29. Juni 2016
- die Strassenpläne sowie die Baulinienpläne (befristet)
vom 10. Juni bis 11. Juli 2016
- das Rodungsgesuch
vom 10. bis 29. Juni 2016
- der Entwurf «Fischereirechtliche Bewilligung»
vom 10. bis 29. Juni 2016
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, beim Amt für Wald und Wild, Ägeristrasse 56, Zug sowie auf den Gemeindekanzleien Baar und Menzingen öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 6. Juni 2016
Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat