Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Öffentliche Auflagen
  • Kantonsstrasse 25, Stadtkerndurchfahrt, Lärmsanierung Grabenstrasse, Kolinplatz-Casino, Zug

Kantonsstrasse 25, Stadtkerndurchfahrt, Lärmsanierung Grabenstrasse, Kolinplatz-Casino, Zug

Kantonsstrasse 25, Stadtkerndurchfahrt ZugLärmsanierung Grabenstrasse, Abschnitt Kolinplatz–Casino

Öffentliche Planauflage

Kantonsstrasse 25, Stadtkerndurchfahrt Zug
Lärmsanierung Grabenstrasse, Abschnitt Kolinplatz-Casino

Gemäss den einschlägigen Vorschriften wird das Projekt «Lärmsanierung Grabenstrasse, Abschnitt Kolinplatz–Casino»

vom 28. September bis 17. Oktober 2018

beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, 6300 Zug sowie beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug öffentlich aufgelegt. Informationshalber wird auch der Signalisationsplan Ägeristrasse/Neugasse aufgelegt.

Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Zug, 24. September 2018

Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat

Weitere Informationen

hidden placeholder

TBA - öffentliche Auflagen

Fusszeile

Deutsch