Baulinienplan Weststrasse und Neugasse (Kantonsstrasse 4)
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Baar
Baulinienplan Weststrasse und Neugasse (Kantonsstrasse 4)
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 23. Oktober bis 23. November 2015
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, sowie auf der Gemeindekanzlei Baar öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird bei der Gemeinde Baar der Bebauungsplan Bahnmatt öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 19. Oktober 2015
Baudirektion des Kantons Zug
Heinz Tännler, Landammann
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| 01_Mitbericht.pdf | 22.10.2015 | |
| 02_BLP Weststrasse und Neugasse (Kantonsstrasse 4) | 22.10.2015 | |
| 03_Amtsblattpublikation öffentliche Auflage | 22.10.2015 |