Baulinienplan Stampfibach, Gebiet Unterfeld, Stadt Zug
Öffentliche Planauflage
Stadt Zug
Baulinienplan Stampfibach, Gebiet Unterfeld
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 20. Mai bis 20. Juni 2016
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig erfolgt durch die Stadt Zug die öffentliche Auflage des Bebauungsplans Unterfeld.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 13. Mai 2016
Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| 01_Öffentliche Auflage | 18.05.2016 | |
| 02_Mitbericht | 18.05.2016 | |
| 03_Baulinienplan | 18.05.2016 |