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Baulinienplan Helgenhüsli, Unterägeri

Öffentliche PlanauflageGemeinde UnterägeriBaulinienplan Helgenhüsli, GS 399

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Unterägeri
Baulinienplan Helgenhüsli, GS 399

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan

vom 18. August bis 18. September 2017

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei der Gemeinde Unterägeri, Seestrasse 2, öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Unterägeri die Publikation der öffentlichen Planauflage des Bebauungsplans Helgenhüsli und des gemeindlichen Baulinien- und Strassenplans Helgenhüsli, GS 399.

Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.

Zug, 18. August 2017

Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat

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Typ Titel Bearbeitet
Baulinienplan 11.08.2017
Mitbericht GR 11.08.2017

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TBA - öffentliche Auflagen

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