Baulinienplan Helgenhüsli, Unterägeri
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Unterägeri
Baulinienplan Helgenhüsli, GS 399
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 18. August bis 18. September 2017
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei der Gemeinde Unterägeri, Seestrasse 2, öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Unterägeri die Publikation der öffentlichen Planauflage des Bebauungsplans Helgenhüsli und des gemeindlichen Baulinien- und Strassenplans Helgenhüsli, GS 399.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 18. August 2017
Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat
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| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Baulinienplan | 11.08.2017 | |
| Mitbericht GR | 11.08.2017 |