Baulinien- und Erschliessungsplan Ratenstrasse
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Oberägeri
Baulinien- und Erschliessungsplan Ratenstrasse (Kantonsstrasse R),
Teilstrecke Dorf Alosen
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinien- und Erschliessungsplan
vom 13. Oktober bis 13. November 2017
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie bei der Einwohnergemeinde Oberägeri öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 9. Oktober 2017
Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Baulinien- und Erschliessungsplan.pdf | 13.10.2017 | |
| Bericht zum Baulinienplan.pdf | 13.10.2017 |