Energiefachstelle
Die kantonale Energiefachstelle
- beauftragt Private mit der Energieberatung
- wickelt das Gebäudeprogramm ab
- erteilt Auskünfte zu energierechtlichen Fragen
- sorgt für die Koordination mit energiepolitischen Bestrebungen des Bundes und der Gemeinden
- arbeitet mit den Energiefachstellen der Zentralschweiz zusammen, namentlich in Bezug auf Formulare und Planungshilfen sowie bei Veranstaltungen/Weiterbildungen.
Hinweis zur Revision des kantonalen Energiegesetzes
Die Arbeiten zur Revision des kantonalen Energiegesetzes sind im Gang. Berücksichtigt werden neben den MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) auch die laufende Revision des eidg. CO2-Gesetzes. Das revidierte Energiegesetz des Kantons Zug wird voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten, vorbehältlich der erforderlichen politischen Beschlüsse von Regierungs- und Kantonsrat.
Die öffentliche Mitwirkung zum kantonalen Energiegesetz läuft bis zum 2. November 2020. Sämtliche Unterlagen dazu sind elektronisch abrufbar.
Einen Zugang zur öffentlichen E-Mitwirkung können Sie bestellen bei:
Charly Keiser, Kommunikationsbeauftragter, T +41 41 728 53 07, charly.keiser@zg.ch
Thema
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Energieleitbild Kanton Zug 2018 | Beschluss | |
| Merkblatt Solaranlagen | Merkblatt |