Zinslose Projektdarlehen als Starthilfe
Zinslose Projektdarlehen als Starthilfe für gemeinnützige Bauträger
Zinslose Projektdarlehen als Starthilfe für gemeinnützige Bauträger
Zur Förderung von preisgünstigen Mietwohnungen gewährt der Kanton gemeinnützigen Bauträgern für geplante Bauvorhaben zinslose Darlehen als Starthilfe. Die Darlehen sollen in der Anfangsphase eines Projektes Aufwendungen (z.B. Honorare, Gründungskosten, Wettbewerb) vorfinanzieren, damit Bauvorhaben realisiert werden können.
Bedingungen:
- Das geplante Bauvorhaben muss gemeinnützig sein und die Anforderungen an das WFG erfüllen.
- Die Höhe der Darlehen beträgt höchstens 4 % der mutmasslichen Anlagekosten des Bauvorhabens.
- Die Darlehen sind nach 10 Jahren zu amortisieren.