Agglomerationsprogramm
Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation - Mitwirkung bis 28. September 2020
Der Kanton Zug erarbeitet derzeit, zusammen mit den Einwohnergemeinden, das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation (AP Zug 4G). Eine Teilnahme am Programm Agglomerationsverkehr des Bundes ermöglicht die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in der Agglomeration Zug, falls sie den Bundesanforderungen entsprechen.
Die Schwerpunkte des aktuellen Zuger Agglomerationsprogramms beinhalten Massnahmenpakete in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Fuss-/Veloverkehr sowie Aufwertung/Sicherheit von Strassenräumen und neun Einzelmassnahmen im Umfang von rund 132 Millionen Franken. Diese Projekte werden im Bauhorizont 2024 bis 2027 umgesetzt.
Die Mitwirkung zum AP Zug 4G dauert vom 31. Juli bis 28. September 2020. Den entsprechenden Bericht finden Sie unter «Download».
Eingaben zum Bericht können per E-Mail mit dem Betreff «AP Zug 4G» an info.arv@zg.ch oder per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Stichwort: «AP Zug 4G», Postfach, 6301 Zug eingereicht werden.
Die Eingaben fliessen in die Überprüfung des AP Zug 4G Generation ein. Es wird anschliessend dem Regierungsrat zum Beschluss unterbreitet und anfangs 2021 dem Bund eingereicht.
Kontakt: Stefan Kempf, Tel. 041 728 55 42
Download Bericht für Mitwirkung «AP Zug 4G»
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| 2020-07-27_Bericht AP 4G.pdf | 28.07.2020 |
Zusätzliche Unterlagen für Massnahmenträger (Gemeinden, TBA, ARV)
| Typ | Titel |
|---|---|
| 2020-07-27_Anhang Bericht.pdf | |
| RPAV Excel-Tabellen und Sachinformationen.XLSX | |
| Uebersichtskarte_1-3G_v8_small.pdf | |
| Uebersichtskarte_4G_v7_small.pdf |