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Teil 2: Objekte in den Gemeinden Walchwil und Zug

Schutzplanrevisionen der kant. Naturschutzgebiete Teil 2

Öffentliche Auflage der revidierten und der neuen Schutzpläne abgeschlossen; Gemeinden Zug und Walchwil

Gestützt auf § 21 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 (GNL; BGS 432.1) legte die Baudirektion die revidierten und die neuen Schutzpläne nach Art. 8 kantonales Bau- und Planungsgesetz (PBG; BGS 721.11) öffentlich auf. Die öffentliche Auflage während 30 Tagen ist abgeschlossen und fand vom 27. März 2020 bis zum 27. April 2020 statt. Als nächster Schritt wird der Antrag an den Regierungsrat erarbeitet. Folgende Gebiete werden Bestandteil dieses Antrags sein:

  • Eigenried, inkl. neu integrierte Gebiete Balisried, Sattel-Lotenbach, Lienisforen und
    Lienisberg (Zug, Walchwil)
  • Birchriedli, Schindellegi, Hierzelberg, Golperen, Girenmoos (Zug)
  • Erlenried, Walchwiler Oberallmig, Chnoden, Langmösli, Heumoos, Feldriedli,
    Schnuristein, Bossenweid, Holäsch, Untertal (Walchwil)

Die Schutzpläne mit Stand der öffentlichen Auflage können untenstehend aufgerufen werden.

Auflagedokumente

Auflagedokumente
Typ Titel Bearbeitet
Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) 23.03.2020

Weitere Informationen

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