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Bauten und Anlagen im Gewässerabstand

Bauvorhaben im Bereich von Gewässern

Gewässer haben verschiedene Funktionen zu erfüllen: Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und sie machen Siedlungen attraktiv. Wenn an den Zuger Seen, Flüssen und Bächen gebaut wird, sind Mindestabstände einzuhalten.

Bei der Behandlung von Baugesuchen, die den Gewässerabstand betreffen, wird deshalb geprüft, ob die nötigen Gründe für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstandes vorliegen. 

Weitere Informationen

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Kontakt

Reto Spiess
Tel. 041 728 54 84
(Zuständig für die Gemeinden: Baar, Zug, Walchwil, Menzingen, Neuheim, Risch-Rotkreuz, Hünenberg, Cham und Steinhausen)


Tel. 041 728 54 87
(Zuständig für die Gemeinden: Oberägeri und Unterägeri)

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