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Finanzierung der Abwasserbeseitigung

Sicherstellung langfristig kostendekcender sowie verursachergerechter Gebühren.
Taschenrechner mit Ordner und Broschüre
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Langfristig kostendeckende sowie verursachergerechte Gebühren sicherstellen
Gemäss Abwasserreglement erheben die Gemeinden von den Grundeigentümerinnen und -eigentümern eine einmalige Anschlussgebühr sowie eine jährliche Benutzungsgebühr für den nachhaltigen Betrieb und Unterhalt sowie den Ersatz und Ausbau der Abwasseranlagen. Diese Gebühren müssen verursachergerecht erhoben werden und kostendeckend sein. Ziel ist eine langfristige Werterhaltung der öffentlichen Infrastrukturen. Dazu ist eine überlegte Finanzplanung mit Hilfe von Rückstellungen und kontinuierlich verlaufenden Betriebsgebühren notwendig. Die Gemeinden sind zudem aufgefordert, entsprechende Kalkulationen vorzunehmen und sie periodisch zu überarbeiten. Zur Zeit erarbeitet das Amt für Umwelt im Auftrag der Baudirektion ein neues Muster-Abwasserreglement für die Gemeinden. Dieses soll nach Inkraftsetzung durch die Baudirektion das in technischer, rechtlicher und ökonomischer Sicht veraltete Reglement aus dem Jahr 2001 ersetzen.

Abwasserabgabe des Bundes
Seit 2016 erhebt der Bund gemäss Revision der Gewässerschutzgesetzgebung eine Abwasserabgabe für die Finanzierung von Reinigungsstufen zur Spurenstoff-Elimination auf Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Diese Abgabe wird bis 2040 jährlich erhoben und beträgt 9 Franken pro Jahr und Einwohner/-in, die an die ARA angeschlossen sind (vgl. auch 'Direkt-zu' Link: BAFU Finanzierung von Massnahmen). Zu bezahlen ist dieser Betrag von den jeweiligen Kläranlagen-Betreibern.

Die Abwasserabgabe des Bundes dient zur Mitfinanzierung von Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen auf Kläranlagen, die aufgrund der Änderung des Gewässerschutzgesetzes mit den Bestimmungen zur Finanzierung der Massnahmen bei ARA zur Elimination der Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen) seit 2016 erhoben werden. Die ARA-Inhaber sind seitdem verpflichtet, die notwendigen Kosten in ihren Budgets vorzusehen und dem Amt für Umwelt jährlich bis zum 15. März die angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner Eang mit dem entsprechenden Formular zu melden (vgl. Mustervorlage unter 'Weiterführende Informationen').

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