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Thermische Grundwassernutzung

Informationen zur Wärme- und Kühlnutzung des Grundwassers.
Austretendes Grundwasser bei einer Bohrung
Bild Legende:

Grundwasser kann mittels Wärmepumpen zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden genutzt werden. Die Erschliessung dieser Ressource mittels Bohrungen und die Nutzung sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Bei Grundwasserentnahme von mehr als 5 l/sec bedarf es einer Konzession und es werden jährliche Nutzungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach dem kantonalen Gewässergebührentarif. Bei einer Entnahme von bis 5 l/sec ist die Nutzung gebührenfrei.

Das obere Grundwasservorkommen im Baarerbecken (5.1.a, siehe Grundwasserkarte) wird stellenweise bereits heute thermisch stark genutzt. Für Bewilligungen/Konzessionen gelten daher besondere Regeln.

Im Gebiet Baar / Zug / Steinhausen ist ein tiefes, thermisch prinzipiell nutzbares Grundwasserstockwerk vorhanden (5.2, siehe Grundwasserkarte). In diesem Gebiet weist das Grundwasser in weiten Teilen einen artesischen Überdruck auf. Daher bestehen an die Erschliessung und Nutzung dieses Grundwasservorkommens besondere Anforderungen.

im Kanton Zug kann das Grundwasser unter bestimmten Voraussetzungen auch im Gewässerschutzbereich AU mittels Energiepfählen thermisch genutzt werden. Dabei bedarf es zum einen einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für die Pfähle selbst (Durchflussnachweis), zum anderen eine für die thermische Nutzung des Grundwassers.

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