Umgang mit belastetem Bodenaushub
Bei Bauvorhaben auf Flächen mit Belastungshinweisen (PBV-Eintrag) muss gemäss Wegleitung Bodenaushub (BAFU 2001) der Boden vor dem Bodenabtrag auf seine Schadstoffgehalte untersucht werden.
Schwach belasteter Boden (Schadstoffgehalte < Prüfwert VBBo) ist vorrangig unmittelbar am Entnahmeort (im Bereich des PBV-Eintrages) zu verwerten. Er darf auf dem Baugrundstück jedoch nicht auf Flächen ausserhalb des PBV-Eintrages eingesetzt werden. Ist eine Verwertung vor Ort nicht möglich, muss der Boden abgeführt und gemäss 'Wegleitung Bodenaushub' verwertet oder entsorgt werden.
Stark belasteter Boden (Schadstoffgehalt > Prüfwert VBBo) kann nicht verwertet, sondern muss behandelt oder auf einer Deponie entsorgt werden. Grundsätzlich darf belasteter Boden nicht mit unbelastetem Boden vermischt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Bauherren, den korrekten und gesetzeskonformen Umgang mit schadstoffbelastetem Boden zu gewährleisten.