Sonderabfälle / kontrollpflichtige Abfälle
Die unsachgemässe Entsorgung problematischer Abfälle kann zu Belastungen der Umwelt führen. Sonderabfälle aus Haushaltungen - wie Batterien, Leuchtstofflampen, Medikamente oder Chemikalien - können an die Verkaufsstellen zurückgebracht oder an den meisten Ökihöfen abgegeben werden. Sie dürfen nicht via Kehricht oder Kanalisation entsorgt werden. Weitere Auskünfte erteilt der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA).
Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe (schwermetallhaltige Galvanikschlämme, Motorenöle etc.) werden in der Regel durch Spezialfirmen entsorgt. Das Amt für Umwelt gibt gerne Auskunft über mögliche Entsorgungswege.
Um Missbräuche zu vermeiden, verlangt die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) bei Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen spezielle Kontrollen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bietet zahlreiche Hilfsmittel sowie ein Online-Tool (www.veva-online.ch) an - sie erleichtern den Vollzug der VeVA. Betriebe, die Sonderabfälle abgeben, benötigen eine Betriebsnummer. Neue Nummern können beim Amt für Umwelt über die E-Mail-Adresse info.veva@zg.ch angefordert werden.
Betriebe, die Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle annehmen, zwischenlagern, aufbereiten, verwerten oder behandeln, benötigen eine entsprechende Bewilligung und eine Betriebsnummer. Neue Bewilligungen oder die Verlängerung einer bestehenden Bewilligung können mit untenstehenden Formularen beantragt werden.