Bauen auf belasteten Standorten
Nach Art. 3 der Altlastenverordnung (AltlV) können Bauvorhaben auf belasteten Standorten nur unter gewissen Bedingungen bewilligt werden. Die Bauherrschaft muss in der Regel die Belastungssituation auf dem Baugrundstück ermitteln und sicherstellen, dass die altlasten- und abfallrechtlichen Rahmenbedingungen beim Bauvorhaben eingehalten werden können.
Bauvorhaben auf belasteten Standorten erfordern eine enge Abstimmung und Koordination zwischen Bauherrschaft und Planer, Architekten und Baufirmen, Gutachter und Behörden.
Um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren und im Bauablauf zu vermeiden, sollten die altlastenrechtlichen Fragen bereits in einem frühen Planungsstadium berücksichtigt und das Vorgehen rechtzeitig mit dem Amt für Umwelt abgestimmt werden.