Führerausweis auf Probe
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder einer Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kat. A oder Kat. B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit oder zur Annullation führten.
Wer einen Führerausweis auf Probe ab dem 01.01.2020 erwirbt, muss innerhalb der ersten 12 Monate der dreijährigen Probezeit den Weiterbildungskurs besucht haben. Wird der Kurs nicht rechtzeitig besucht droht ein Bussgeld von bis zu Fr. 300.00. In Ausnahmefällen – beispielsweise wegen Krankheit – kann der Kurs auch nach Ablauf der ersten 12 Monate erfolgen. Wer seinen Führerausweis auf Probe vor dem 01.01.2020 erworben hat, muss den Kurs innerhalb der Probezeit von drei Jahren besuchen. Wer die Weiterausbildung auch während der Probezeit nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis und darf keine Fahrzeuge mehr lenken. Wer den Kurs nachholen möchte, muss sich mit dem Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons in Verbindung setzen. Das Strassenverkehrsamt überprüft die Voraussetzungen, ob eine Fahrberechtigung für das Nachholen des Kurses, auch nach Ablauf des Führerausweises auf Probe, bewilligt werden kann.
Weitere Informationen zum Führerausweis auf Probe und zur Kursanmeldung entnehmen Sie unserem Merkblatt oder über www.2phasen.ch
Wie erhalten Sie den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis kann frühestens 30 Tage vor Ablauf des Führerausweises auf Probe ausgestellt werden. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der unbefristete Führerausweis ca. 14 Tage vor Ablauf des Führerausweis auf Probe automatisch per Post zugestellt. Bitte teilen Sie dem Strassenverkehrsamt allfällige Adress- oder Namensänderungen innerhalb von 14 Tagen nach der Änderung mit. Der unbefristete Führerausweis ist erst nach Ablauf des Führerausweises auf Probe gültig.
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| Führerausweis auf Probe | Merkblatt |