Aktuell
Informationen Corona-Massnahmen
Geschätzte Kundschaft
Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Coronavirus gelockert. Ab dem 8. Juni 2020 setzt das Strasssenverkehrsamt diese wie folgt um:
- Es werden wieder alle Dienstleistungen wie vor der Corona-Zeit (15. März 2020) erbracht.
- Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften des BAG sind auf dem Gelände des Strassenverkehrsamtes einzuhalten.
- In der Schalterhalle dürfen sich max. 6 Personen aufhalten. Bitte beachten Sie das Tropfensystem! Wir bitten Sie, den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten.
- Weiterhin können Sie Ihre Dienstleistungen auf dem Postweg beziehen. Auch können Sie Terminänderungen für Fahrzeug- und Schiffsprüfungen per Mail über dispo.stva@zg.ch beantragen.
- Die Voraussetzungen zur Führerprüfungen sind zu beachten. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Schutzausrüstung während der Prüfungsfahrt!
- Führerausweise (FAK, FAP), Lernfahrausweise, ADR Schulungsbescheinigung, Gefahrengutbeauftragte, Fahrlehrerbewilligungen: Zu diesen Themen verweisen wir auf die aktualisierte Verordnung des Bundesrates und die Informationen des ASTRA.
- Lernfahrausweise können angemessen verlängert werden (Fristen: Grundschulung, praktische Führerprüfung). Ein begründeter Antrag ist frühestens 14 Tage vor Ablauf zu richten an: info.stva@zg.ch
Die nach wie vor ausserordentliche Corona-Situation beurteilen wir immer wieder neu. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Besten Dank für Ihre Unterstützung und das Verständnis.
Ihr Strassenverkehrsamt
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